Eine Streichung des Elterngelds für Hartz-IV-Bezieher wäre sozial verheerend
Zum jüngsten Vorstoß von Kanzleramtschef Pofalla, Hartz-IV-Beziehern das Elterngeld zu streichen, erklärt die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme: Eine Streichung des Elterngelds für Hartz-IV-Bezieher wäre sozial verheerend und schüfe Eltern 2. Klasse. Gerade in den ersten Lebensmonaten eines Kindes fallen besonders viele Investitionen an, die ohne Elterngeld kaum zu stemmen sind. Profallas Streichkonzert hätte dramatische Auswirkungen auf das tägliche Leben von Kleinstkindern und deren Eltern im Hartz-IV-Bezug.
Als im Mai 2006 das Elterngeldmodell mit Partnermonaten vorgestellt wurde, hatte Pofalla in seiner Funktion als CDU-Generalsekretär noch erklärt, dass der Sockelbetrag von 300 Euro einkommensunabhängig gezahlt werde. "Wer nicht arbeitet, bekommt den Sockelbetrag auch". Auf staatliche Transferleistungen wie das Arbeitslosengeld II werde das Elterngeld nicht angerechnet.
Im Kanzleramt ist ihm nun offenbar jegliches Gespür für Gerechtigkeit abhanden gekommen. Die Regierung verliert sich im Sparrausch ohne Sinn für soziale Ausgewogenheit und Fairness. Wieder einmal soll bei den Schwächsten gespart werden. Nach Westerwelles Hartz-IV-Hetze im Winter schlägt die Union nun in die gleiche Kerbe. Wissentlich belastet die Merkel-Regierung damit vor allem junge Frauen.
Im Endbericht der Evaluation des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit vom August 2008 kann man nachlesen, wer die künftigen Eltern 2. Klasse wären: Insgesamt 31,6 Prozent der Elterngeldbezieher bekamen im ersten Monat des Bezugs genau 300 Euro. Vor der Geburt waren diese Frauen zu 23 Prozent in schulischer oder universitärer Ausbildung, zu 14 Prozent erwerbstätig (insbesondere geringfügig beschäftigt), zu 17 Prozent arbeitslos und zu 40 Prozent Hausfrauen ohne Erwerbstätigkeit.